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   BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23   

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BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23 (https://dejure.org/2023,35143)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2023 - 204 VAs 281/23 (https://dejure.org/2023,35143)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2023 - 204 VAs 281/23 (https://dejure.org/2023,35143)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StVollstrO § 44b Abs. 1 und Abs. 2; StGB §§ 64, 67; BayVwVfG Art. 48
    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren

 
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  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Das Ziel einer Entlassung in die Freiheit nach erfolgtem Maßregelvollzug entspricht auch dem verfassungsrechtlichen fundierten Resozialisierungsauftrag (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 55).

    Aus diesem und aus der Pflicht, den Maßregelvollzug wegen des damit verbundenen Sonderopfers in besonderer Weise freiheitsorientiert und therapiegerichtet anzulegen (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09, 740/10, 2333/08, 1152/10, 571/10, juris Rn. 101), folgt, dass nur gewichtige Gründe es rechtfertigen können, im Maßregelvollzug erzielte Therapieerfolge durch eine anschließende Strafvollstreckung zu gefährden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 62; so auch für die Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3 und 7).

    Die Aussicht auf Wiedererlangung der Freiheit mit Bewährungsmöglichkeit wird als grundlegend für einen therapeutischen Erfolg angesehen, eine nachfolgende Strafvollstreckung einer nicht miterledigten, verfahrensfremden Freiheitsstrafe dagegen durchweg als für den Behandlungserfolg überaus nachteilig beurteilt (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 62; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 43/04, juris Rn. 11; Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO, a.a.O., § 44b Rn. 2).

    Diese Gesetzesänderung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht den generellen Ausschluss einer Anrechnung der Maßregel auf verfahrensfremde Strafen für nicht verfassungsgemäß erklärt hat (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09 -, juris Rn. 87).

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe (Sollvorschrift;

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Aus diesem und aus der Pflicht, den Maßregelvollzug wegen des damit verbundenen Sonderopfers in besonderer Weise freiheitsorientiert und therapiegerichtet anzulegen (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09, 740/10, 2333/08, 1152/10, 571/10, juris Rn. 101), folgt, dass nur gewichtige Gründe es rechtfertigen können, im Maßregelvollzug erzielte Therapieerfolge durch eine anschließende Strafvollstreckung zu gefährden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 62; so auch für die Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3 und 7).

    Die von § 67 Abs. 1 StGB abweichende Vollstreckungsreihenfolge dient nämlich auch der Sicherung des Therapieerfolgs, weil bei dessen Eintritt die Möglichkeit besteht, dass der Betreffende unter Anrechnung der Unterbringungsdauer schon zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen wird (BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 7).

    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH, Beschlss vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - 1 StR 644/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 3 VAs 43/04

    Reihenfolge der Vollstreckung: Maßregelunterbringung und Strafe aus verschiedenen

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO regelt, wie das der Vollstreckungsbehörde eingeräumte Ermessen auszuüben ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 43/04, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1999 - 1 VAs 120/98, juris Rn. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.09.1989 - VAs 531/89, juris Rn. 14).

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe somit, wenn der Verurteilte nach einer erfolgreichen Behandlung gemäß § 64 StGB unmittelbar in die Freiheit entlassen werden kann, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 43/04, juris Rn. 11; BT-Drucks. 16/1110, S. 11, 14; so auch - zu § 63 StGB - OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1999 - 1 VAs 120/98, juris Rn. 15 m.w.N.; BeckOK StVollstrO/Wittmann, 12. Ed. 15.06.2023, StVollstrO § 44b Rn. 4).

    Die Aussicht auf Wiedererlangung der Freiheit mit Bewährungsmöglichkeit wird als grundlegend für einen therapeutischen Erfolg angesehen, eine nachfolgende Strafvollstreckung einer nicht miterledigten, verfahrensfremden Freiheitsstrafe dagegen durchweg als für den Behandlungserfolg überaus nachteilig beurteilt (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 62; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 43/04, juris Rn. 11; Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO, a.a.O., § 44b Rn. 2).

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98

    Vollstreckungsreihenfolge: Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor einer

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO regelt, wie das der Vollstreckungsbehörde eingeräumte Ermessen auszuüben ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 43/04, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1999 - 1 VAs 120/98, juris Rn. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.09.1989 - VAs 531/89, juris Rn. 14).

    Hierbei ist nach dem Sinngehalt des § 67 Abs. 1 bis 3 StGB zu verfahren (vgl. Pohlmann/Jabel/ Wolf, StVollstrO, a.a.O., § 44b Rn. 2), da die dort enthaltenen Wertungen des Vorrangs der Heilung gegenüber der Bestrafung in § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO übernommen wurden (vgl. BT-Drucks. 18/7244, Seite 26; anderer Ansicht wegen der Verschiedenheit der tatsächlichen Sachverhalte OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1999 - 1 VAs 120/98, juris Rn. 14).

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe somit, wenn der Verurteilte nach einer erfolgreichen Behandlung gemäß § 64 StGB unmittelbar in die Freiheit entlassen werden kann, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 43/04, juris Rn. 11; BT-Drucks. 16/1110, S. 11, 14; so auch - zu § 63 StGB - OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.1999 - 1 VAs 120/98, juris Rn. 15 m.w.N.; BeckOK StVollstrO/Wittmann, 12. Ed. 15.06.2023, StVollstrO § 44b Rn. 4).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Aus diesem und aus der Pflicht, den Maßregelvollzug wegen des damit verbundenen Sonderopfers in besonderer Weise freiheitsorientiert und therapiegerichtet anzulegen (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09, 740/10, 2333/08, 1152/10, 571/10, juris Rn. 101), folgt, dass nur gewichtige Gründe es rechtfertigen können, im Maßregelvollzug erzielte Therapieerfolge durch eine anschließende Strafvollstreckung zu gefährden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 62; so auch für die Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3 und 7).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Dies steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen aus früheren Verurteilungen vor dem Maßregelvollzug zu vollstrecken, im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11, juris Rn. 11), sachgerecht sei und durch eine so bestimmte Vollstreckungsreihenfolge es möglich sei, ohne Bemühung des unwägbaren Gnadenverfahrens nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung in der Unterbringung sämtliche dann offenen Strafreste entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Bewährung auszusetzen und dadurch zu verhindern, dass der Behandlungserfolg durch einen anschließenden Strafvollzug wieder gefährdet wird (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 02.02.2017 - III-1 VAs 156/16, juris Rn. 13, und vom 22.02.2018 - III-1 VAs 120/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH, Beschlss vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - 1 StR 644/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH, Beschlss vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - 1 StR 644/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (zwingende Orientierung an einer

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH, Beschlss vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - 1 StR 644/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23
    Die Möglichkeit eines Straferlasses oder einer erneuten Strafaussetzung zur Bewährung im Gnadenwege ist bei der Entscheidung über die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nicht zu berücksichtigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.10.2014 - Az. 1 VAs 9/14, NStZ-RR 2015, 62 [Ls.] = BeckRS 2014, 22550; Volltext in juris).
  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16

    Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafen vor einer Unterbringung gemäß § 64

  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden

  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

  • OLG Hamburg, 10.11.1995 - 2 VAs 11/95
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • OLG Dresden, 01.06.2012 - 2 VAs 8/12

    Zusammentreffen einer Maßregelvollstreckung gemäß § 64 StGB mit widerrufenen

  • OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12

    Strafverfolgungsentschädigung in Bayern: Entschädigungsanspruch einer durch eine

  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 7/14
  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 8/14
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